Investmentfonds und Vermögenswirksame Leistungen
Zusätzlich zu Lohn oder Gehalt können Ihnen vom Arbeitgeber Vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden. Sie können in einen Investmentsparvertrag mit Investmentfonds eingezahlt werden.
Wenn Sie in einen
Investmentsparvertrag einzahlen, können Sie vom Staat sogar eine Förderung in Höhe von 20 % auf max. 408,- EUR erhalten.
Bei Fälligkeit eines vL-Vertrages hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, das angesammelte Geld als "freie" Aktienfondsanlage im Investmentkonto fortzuführen und je nach Marktsituation aufzulösen.
Insbesondere kann dadurch dem
Risiko begegnet werden, dass die Fälligkeit des Vertrages mit einer ungünstigen Börsensituation zusammenfällt. Ein Sparplan über sieben Jahre ist ohnehin relativ kurz bemessen. Bei den Kosten, mit denen Aktienfonds belastet sind und den Kursschwankungen, denen sie unterliegen, ist es meistens ratsam, das Geld noch einige Jahre länger im Fonds liegen zu lassen. Wer es sich leisten kann, sollte auf die nächste günstige Börsensituation warten.
Beispiel:
Alleinstehender mit einem zu versteuernden Einkommen von 17.000 EUR im Jahr, spart 34 EUR im Monat von seinem Gehalt in einen Investmentfond (das Geld wird aber durch den Arbeitgeber überwiesen).
Staatliche Förderung: 20 % ASZ auf 408 EUR = 81,60 EUR
Voraussetzung für die Arbeitnehmersparzulage (ASZ) vom Staat ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen des Arbeitnehmer unter 17.900 EUR für Alleinstehende und 35.800 EUR für Verheiratete liegt.
Die Sparzulage ist vom Arbeitnehmer jährlich über die Einkommensteuererklärung beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt erst nach Ablauf der 7- jährigen Bindungsfrist.